Gesetze + Steuern – Hinweise

Gesetze + Steuern – Hinweise

Für Betreiber einer Escortagentur gelten die Reglungen des PROSTSCHG

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht sehr umfassende Pflichten für Betreiber vor.
Betreiber benötigen eine Konzession. Diese Konzessionierung ist ebenfalls Pflicht für Escort-Agenturen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist die Vorlage eines zulässigen Betriebskonzeptes.

Eine weitere Voraussetzung ist die „Zuverlässigkeit“ des Antragsstellers. Diese erforderliche Zuverlässigkeit wird bei einer rechtskräftigen Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Verstoßes gegen Sperrgebietsverordnungen oder Zuhälterei NICHT vorliegen. Aber auch Verstöße gegen das Ausländerrecht oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können und werden wohl zur Ablehnung der beantragten Konzessionierung führen.

Neben steuerlichen Aufzeichnungspflichten hat der Betreiber auch nach dem Prostituiertenschutzgesetz umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Die Aufzeichnungen sind täglich vorzunehmen und zwei Jahre aufzubewahren.

Mehr Infos hier: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/erlaubnispflicht-fuer-prostitutionsgewerbe